Zum 25.05.2018 wird das Bundesdatenschutzgesetz durch die neue DSGVO (= Europäische Datenschutzgrundverordnung) abgelöst.
Weitere Dokumente die den Datenschutz im Sportverein erklären:
Der Fragebogen zur Umsetzung der DS-GV für kleine Unternehmen und Vereine, stellt eine Checkliste dar, die dabei hilft alle wichtigen Punkte des Thema Datenschutzes zu beachten.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz werden von Prof. Dr. Lauser in Erklärvideos dargestellt und beantwortet.
Geschützte personenbezogene Daten sind:
Nicht geschützt sind:
Informationen zur Umsetzung auf Nuliga
Vereinssatzung
Vereine sollten in Ihrer Vereinssatzung eine Datenschutzklausel verwenden, die der folgenden Vorlage entspricht:
Datenschutzerklärungen
Die Einwilligung nach DS-GVO ist als eine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese ist nur wirksam, wenn sie freiwillig und informiert, d. h. in Kenntnis des geplanten Zwecks der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogen Daten, und in aller Regel schriftlich erfolgt. Bisher verwendete Datenschutzerklärungen müssen erweitert werden auf online und offline gebraucht:
Vorlagen:
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Vereine, die regelmäßige Mitgliederverwaltung und Beitragsabrechnung machen, müssen ein – vom Umfang her sehr überschaubares – Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten führen.
Datenschutzverpflichtungen
Sobald Verantwortliche Dienstleistungen (z. B. Buchhaltung) in Anspruch nehmen, um personenbezogene Daten in ihrem Auftrag durch andere Unternehmen verarbeiten zu lassen, ist ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Personen, die im Umgang mit den Daten der Vereinsmitglieder sind, müssen eine Datenschutzverpflichtung unterzeichnen:
Informations- und Auskunftspflichten
Jeder Verantwortliche hat den betroffenen Personen schon bei der Datenerhebung bestimmte Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu geben und leicht zugänglich zu machen. Sobald keine gesetzliche Grundlage (z. B. steuerliche Aufbewahrungspflicht) mehr für die Speicherung von personenbezogenen Daten besteht, sind diese zu löschen.
Informationen zum Thema Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.„Ständig beschäftigt“ ist, wer z. B. permanent Mitgliederverwaltung macht – „nicht ständig beschäftigt“ ist dagegen bspw., wer als Übungsleiter nur mit den Namen seiner Mannschaft umgeht. Sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Verein haben, finden Sie im folgenden Vertragsvorlagen:
Sicherheit
Um die personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung zu schützen, sind Standardmaßnahmen im Regelfall ausreichend. Dazu gehören u.a. aktuelle Betriebssysteme und Anwendungen, Passwortschutz, regelmäßige Backups, Virenscanner und Benutzerrechte. Soweit private PCs genutzt werden, ist sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen auf die Daten zugreifen können.
Urherberrecht und Bildrecht:
Es ist verboten, Bilder, Skizzen, Logos u.ä, auf die Internetplattform des Vereins zu stellen, für die der Verein nicht das Urheberrecht hat bzw. keine Lizenz dafür erworben hat (Abmahnungen und Schadensersatzforderungen liegen im Durchschnitt bei 1000 €).
Wir empfehlen, die Halle mit einem Schild "Achtung hier wird fotografiert und gefilmt" zu kennzeichnen und für alle Zuschauer sichtbar aufzuhängen gemeinsam mit einer Erklärung.
Weitere Informationen:
Datenschutzverletzungen
Kommt es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Sicherheitsvorfällen (z. B. Diebstahl, Hacking, Fehlversendung, Verlust von Geräten mit unverschlüsselten Vereinsdaten), so bestehen gesetzliche Meldepflichten: Die Aufsichtsbehörde ist im Regelfall darüber in Kenntnis zu setzen, betroffene Personen dagegen nur bei hohem Risiko:
Verwendung von Dateien und Logos:
Weitere Dokumente:
Die eingestellten Vorlagen dienen als Beispiel und können für jeden Verein mit individuellem Logo abgeändert werden.
Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des BLSV.