Das Ressort Recht ist zuständig für die Beratung der Organe und Verwaltungsausschüsse, insbesondere der Spielleitenden Stellen, in allen Rechtsfragen und Angelegenheiten. Der Vizepräsident Recht vertritt den BHV vor den Rechtsorganen und ist zuständig für die Überprüfung und die Fortentwicklung der Satzung und der Ordnungen. Die jeweils aktuellen Fassungen werden auf unserer Homepage veröffentlicht.
Auch Vereine können Anfragen an das Ressort richten, die sodann durch den Rechtsauschuss bearbeitet werden. Derartige Anfragen sollten vorzugsweise per E-Mail an das Ressort Recht (bitte klicken) gerichtet werden. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass als Antwort jeweils nur persönliche Einschätzungen gegeben werden können. Die Rechtsinstanzen des BHV sind unabhängig und an die Rechtsmeinung des Ressorts Recht nicht gebunden.
Peter Kastenmeier
Vizepräsident Recht
Unter folgenden Links finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Dateien:
Das Verbandsgericht ist zuständig für Revisionen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Verbandssportgerichts. Nach § 15 Abs. 2 RO kann statt dem VG das Bundesgericht des DHB als Revisionsinstanz angerufen werden.
Dr. Markus Sikora
Sendlinger Str. 19
80331 München
Das Verbandssportgericht ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Bezirkssportgerichte.
Rainer Stumpf
Hutweide 42
91054 Buckenhof
Peter Kastenmeier |
Bäumlstraße 95c |