Zeitlich befristete Änderungen der SpO für das Spieljahr 2022/2023

Im Rahmen der Sitzung des Erweiterten Präsidiums am vergangenen Wochenende, wurde die folgende Änderung innerhalb der Spielordnung beschlossen.


Das Erweiterte Präsidium des BHV hat folgende Änderungen im Anhang II – Spielbetrieb des BHV zu § 38 SpO beschlossen:

  1. Einfügen eines Erläuterungssatzes nach der Überschrift zu Abschnitt IV – Ligen (Spielklassen):
    „Nur gültig für das Spieljahr 2022/2023:
    Die in den nachfolgenden Ziffern 1. - 11. genannten Angaben bei den Ligen bezüglich der Anzahl von Staffeln pro Liga und die Staffelstärken werden für die Spielsaison 2022/2023 ausgesetzt.
    Die Entscheidung über die jeweilige Anzahl von Staffeln und deren Zusammensetzung trifft das jeweils zuständige Gremium auf Verbands- bzw. Bezirksebene."               
  2. Änderung des jeweils genannten Datums in Abschnitt VI Zugehörigkeit zu den Ligen, Ziff. 3. und Ziff. 6 und Abschnitt VIII Regelungen über Auf- und Abstieg, Ziff. 11. b) bb), Ziff. 12. und Ziff. 14 auf:
    „15.06. (nur gültig für die Meldung für das Spieljahr 2022/2023)“.

Diese Änderungen gelten ausschließlich für das Spieljahr 2022/2023, um den Pandemie-bedingt wiederum vor einem deutlich höheren Planungs- und Umsetzungsaufwand für die kommende Saison stehenden Vereinen Zeitdruck zu nehmen und einen längeren Entscheidungszeitraum zu ermöglichen. Zudem wird für die Ligenbildung wie im Vorjahr höhere Flexibilität geschaffen.

Ab dem Spieljahr 2023/2024 treten ohne weiteren Beschluss wieder die bislang geltenden Regelungen in Kraft.

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