Corona-Lockerungen: Was ändert sich?

Verlängerung und Lockerung der 15. BayIfSMV - ab Samstag, 19.03.2022, gelten für den Sport in Bayern unter anderem neue Regelungen im Bereich Kapazitätsbeschränkung und Zugangsregeln. Für den Handball heißt das konkret: Es sind wieder volle Zuschauerränge erlaubt.


Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Mittwoch die Corona-Schutzmaßnahmen erläutert, die ab Samstag (19. März) übergangsweise bis zum 2.April gelten sollen. Holetschek sagte am Dienstag in München: „Die aktuelle Pandemielage mit Höchstwerten bei den Neuinfektionen gebietet es, wichtige Schutzmaßnahmen zu verlängern. Dies betrifft im Kern die bestehenden 2G-/3GRegeln und die Maskenpflicht.“ 

Für den Sport sehen die Änderungen wie folgt aus:

  • Bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen entfallen. Bisher galt in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten (Sport-)Stätten eine maximale Auslastung von 75% der Kapazität - diese dürfen nun wieder voll ausgelastet werden
  • 2Gplus entfällt im Sport
  • 2G gilt weiterhin für Zuschauer, der Abstand von 1,5 Metern soll dabei möglichst eingehalten werden. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.Dies gilt bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten.
  • 3G gilt bei eigener aktiver sportlicher Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung, also auch Spieler*innen)
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang

Informationen: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15.03.2022

 

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