Informationen zum Spielbetrieb Alpenvor.

Wie in der Alpenvorland Vereinsvertreterbesprechung abgestimmt, findet Ihr hier das Anschreiben zur Änderung der Durchführungsbestimmungen und die angepassten Durchführungsbestimmungen, sowie die Formblätter für die Tests bei den Schiedsrichtern und im Erwachsenenbereich.


 

Anschreiben zu den Zusatzbestimmungen der Durchführungsbestimmunen [PDF] (siehe unten)
angepasste Durchführungsbestimmunen Erw. [PDF]
angepasste Durchführungsbestimmunen D-Jugend [PDF]

Testnachweis Selbsttest [docx]
Testnachweis Schiedsrichter [PDF]

Spielplan Raster AV 2022 neu [xlsx]

 


Infoschreiben zur Änderung der Druchführungsbestimmungen bei den Erwachsenen und der D-Jugend vom 25.01.2022

Liebe Handballerinnen, liebe Handballer,

 

am 23.01.2022 hat gemeinsam mit den Vereinen des Bezirks Alpenvorland eine Vereinsvertreterversammlung stattgefunden. Wir bedanken uns bei allen teilnehmenden Vereinen für den sehr konstruktiven Meinungsaustausch zur Durchführung des Spielbetriebs im Bezirk Alpenvorland. Auf Grund der sehr deutlichen und zu vielen Punkten auch einstimmigen Meinungen der Vereine hat die Bezirksspielleitung im Ihrer an die Vereinsvertreterversammlung angeschlossenen Bezirksspielleitungssitzung folgende Zusatzbestimmungen für die Spielordnung beschlossen:

 

Zusatzbestimmungen Erwachsenenspielbetrieb:

Ab dem 25.01.2022 gelten für den Meisterschaftsspielbetrieb der Erwachsenen im Bezirk Alpenvorland folgende verpflichtende und verschärften Zusatzregelungen für die Hygiene für alle Beteiligten am jeweiligen Erwachsenenspiel:

 

  • Die 2G+ Regelung wird zur 2G++ Regel verschärft. Das heißt alle am Spiel beteiligten Personen, die bei 2G+ ohne einen Testnachweis Zutritt zum Spiel in die Halle erhalten würden, erhalten ab sofort nur noch Zutritt, wenn diese zusätzlich einen Testnachweis erbringen.
  • Empfohlen werden für alle Beteiligten Schnelltests, von einem Testzentrum oder ein PCR-Test. Grundsätzlich kann aber auch ein Selbsttest unter Aufsicht des eigenen Trainers durchgeführt werden. Dieser Schnelltest ist auf dem hierfür vorgesehenen Dokument vom Trainer zu vermerken und unterschrieben beim Heimverein abzugeben. Es wird bei Auswärtsmannschaften empfohlen die Tests möglichst vor der Abfahrt durchzuführen. (Bitte beachten: Bei Personen, die unter die Testpflicht bei 2G+ fallen ist die Vorlage des Tests nach gesetzlichen Vorgaben erforderlich)
  • In diesem Fall gilt neben den Trainern und Spielern auch  für die Zeitnehmer und Sekretäre, sowie die Schiedsrichter die 2G++ Regelung. Auch für diese wird empfohlen die einen PCR- oder einen Schnelltest an einer Teststation durchzuführen. Ansonsten ist der Selbsttest unter Aufsicht des Heimvereins durchzuführen. Sollte ein Schiedsrichter mehrere Spiele innerhalb von 24h für den Bezirk Alpenvorland pfeifen, bei dem die 2G++ Regelung gilt, stellt der Heimverein des ersten Spiels, bei einem Selbsttest, mit dem hierzu zur Verfügung gestellten Dokument, eine entsprechende Testbestätigung zur Verfügung. Diese ist vom Heimverein zu unterschreiben und zu stempeln.
  • Schiedsrichter werden grundsätzlich gebeten sich am Testzentrum zu testen umso Kosten und Organisationsaufwand möglichst zu reduzieren. Für den Fall, dass Schiedsrichter keinen Testnachweis haben, ist der Heimverein dazu verpflichtet dem/n Schiedsrichter/n  ein Testkit zur Verfügung zu stellen und den Test abzunehmen.
  • Schnelltests und Selbsttests sind 24h und PCR-Tests sind 48h gültig.
  • Es wird empfohlen für Selbsttests nur zugelassene Tests des Paul-Ehrlich-Instituts zu verwenden. Die aktuelle Liste finden Sie hier:  https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=170852&cms_pos=8  

 

Diese Zusatzbestimmungen wurden nach der Vereinsvertreterversammlung am 23.01.2022 um 19:30 Uhr in der Bezirksspielleitungssitzung am 23.01.2022 in Microsoft Teams erlassen. Diese Zusatzbestimmungen können zu jeder Zeit von der Bezirksspielleitung wieder geändert werden.

 

Anmerkung: Die Bezirksspielleitung wird das aktuelle Coronageschehen im Auge behalten und bittet die Vereine entsprechend Rückmeldung zu geben, wie die Umsetzung der Regelung funktioniert hat.

 

Zusätzlich bitten wir die Vereine die entsprechende Regelung auch in Ihre Hygienekonzepten für den Erwachsenenbereich zu übernehmen. Und soweit möglich eine Trennung von Zuschauern und der am Spiel beteiligten Personen vorzunehmen.

 

Wir bedanken uns bei euch allen für eure Unterstützung!

 

 

Zusatzbestimmungen D-Jugendspielbetrieb:

Ab dem 25.01.2022 gelten für den Meisterschaftsspielbetrieb der D-Jugend folgende Zusatzbestimmungen:

  • Grundsätzlich gelten für den D-Jugendspielbetrieb nur die gesetzlichen Vorgaben.
  • Verschärfungen können Grundsätzlich nur im Hygienekonzept der Halle vorgenommen werden und ist in nuLiga zu finden.
  • Mannschaften, die nur unter verschärften Hygieneregeln spielen wollen müssen dies mit den Gegnermannschaften entsprechend frühzeitig klären, sodass eine Spielabsage zum Donnerstag um 18 Uhr möglich ist. Verursacher ist in diesem Fall der Verein mit den verschärfenden Maßnahmen. (Anmerkung: Absagen, Verlegungen bis Donnerstag 18 Uhr sind kostenlos, danach werden diese kostenpflichtig.)
  • Das Kampfgericht und die Schiedsrichter sind entsprechend vom Heimverein zu informieren.
  • Sollten für das Kampfgericht und die Schiedsrichter zusätzliche Tests erforderlich sein, sollten diese möglichst über ein Testzentrum erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, haben die Heimvereine ein ausreichend Reserve Testkits in der Halle vorzuhalten. Sollte zusätzlich ein Schiedsrichter mehrere Spiele innerhalb von 24h für den Bezirk Alpenvorland pfeifen, bei dem die 2G++ Regelung bzw. ein Test erforderlich ist, stellt der Heimverein des ersten Spiels bei einem Selbsttest mit dem hierzu zur Verfügung gestellten Dokument eine entsprechende Testbestätigung zur Verfügung. Diese ist vom Heimverein zu unterschreiben und zu Stempeln. Der Heimverein übernimmt in diesem Fall auch die Abnahme des Tests.

 

  • Diese Zusatzbestimmungen wurden nach der Vereinsvertreterversammlung am 23.01.2022 um 19:30 Uhr in der Bezirksspielleitungssitzung am 23.01.2022 in Microsoft Teams erlassen. Diese Zusatzbestimmungen können zu jeder Zeit von der Bezirksspielleitung wieder geändert werden.

 

Anmerkung:

Von unserer Seite erfolgen keine Verschärfungen der Hygieneregelungen. Wir bitten die Vereine jedoch um einen kooperativen und entsprechend offenen Umgang, auch mit den Kindern, die durch verschärfende Regelungen ausgeschlossen werden könnten. Da wir es aber als wünschenswert sehen, wenn so viele Spiele wie möglich in der Saison 2021/22 gespielt werden, auch auf Grund des gesellschaftlichen Auftrags der Vereine, bitten wir entsprechend sensibel mit dem Thema umzugehen.

 

Bleibt Gesund!

 Mit freundlichen Grüßen 

Andreas Heßelmann

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