Schüler*innen-Ausnahmeregel verlängert!

Wichtige Informationen zur Ausnahme von der 2G-Regelung für Schüler*innen im Alter von 12-17 Jahren!


Die Ausnahmeregel von der 2G-Regelung für 12-17jährige Schüler*innen ist heute in der bayerischen Kabinettssitzung unbefristet verlängert worden! Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, können demnach weiterhin unter der 3G-Regelung an der Sportausübung teilnehmen, solange sie in der Schule einer regelmäßigen Testung unterliegen!

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