Wichtige Informationen zur Ausnahme von der 2G-Regelung für Schüler*innen im Alter von 12-17 Jahren!
Die Ausnahmeregel von der 2G-Regelung für 12-17jährige Schüler*innen ist heute in der bayerischen Kabinettssitzung unbefristet verlängert worden! Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, können demnach weiterhin unter der 3G-Regelung an der Sportausübung teilnehmen, solange sie in der Schule einer regelmäßigen Testung unterliegen!