Corona-Update: 2G-plus-Regel ab 24.11.!

Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt die 2G-plus-Regel für Sportausübung in Bayern!


Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt die 2G-plus-Regel für Sportausübung!

Dies bedeutet im Detail:

  • 2G-Nachweispflicht: Notwendig für JEDE/N, der eine Halle betritt! Geimpft oder genesen + zusätzliches negatives Testergebnis und Abgleich mit Personalausweis!!
  • GEIMPFT: Digitaler Nachweis über die vollständige Impfung. Alternativ gilt auch das gedruckte Impfzertifikat oder der Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen (je nach Impfstoff unterschiedlich) erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder auch wer als genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat.
  •  GENESEN: Offizieller Genesenen-Nachweis oder Vorlage des positiven PCR-Tests. Dieser muss mindestens 28 Tage alt sein, jedoch nicht älter als maximal 6 Monate.
  • NEGATIVER TESTNACHWEIS: Euch stehen 3 Varianten zur Verfügung, entweder ein PCR-Test max. 48h alt, ein offizieller Antigen-Schnelltest max. 24h alt oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht, höchstens 24 Stunden alt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder!

Genauere Informationen findet ihr unter auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung in der Fünfzehnten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021, die unter folgendem Link eingesehen werden kann: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/.

Eine Stellungnahme des Bayerischen Handball-Verbandes e.V. zum Spielbetrieb wird noch vor dem kommenden Wochenende veröffentlicht!

Bleibt gesund!

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