Ergänzung zum Schreiben des Präsidiums

Zum Präsidiumsbeschluss zum Spielbetrieb vom 09.11.2021 gibt es eine Ergänzung hinsichtlich der Trainingsteilnahme von Berufsschüler*innen!


Am 09.11.2021 hat das Präsidium des BHV einen Beschluss zum Spielbetrieb in der aktuellen Corona-Situation gefasst und diesen in einem Schreiben vom 10.11.2021 den Vereinen mitgeteilt. Dieser Beschluss kann hier eingesehen werden:

 

Zu diesem Beschluss gibt es nun eine Änderung bzw. eine Ergänzung.

Bisher waren nach den neuen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung ungeimpfte Auszubildende oder bereits berufstätige Spieler*innen zwischen 12 und 18 Jahren von der Sportausübung ausgeschlossen. Diese Bestimmung wird für Berufsschüler*innen folgendermaßen abgeändert/ ergänzt:

 

Wie verhält es sich mit der sog. Schultestung bei Berufsschülern?

Auch Berufsschülerinnen und -schüler können der Ausnahmeregelung entsprechen, sofern sie tatsächlich den regelmäßigen Testungen im Schulbetrieb unterliegen.

Lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umfasst die regelmäßige Testung an Schulen mind. drei Test pro Woche. Dies dürfte bei Berufsschülern folglich nur im Rahmen von Blockunterricht oder Ähnlichem der Fall sein. Neben der Vorlage eines Schülerausweises wird in diesem Fall zusätzlich ein Nachweis hinsichtlich Blockunterrichtes empfohlen. Berufsschülerinnen und -schüler, die keinen Blockunterricht haben, unterfallen nicht der Ausnahmeregelung!

Quelle: Handlungsempfehlungen des BLSV (Stand: 16.11.2021)

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