Kein Schadensersatz ohne Rote Karte mit Bericht

Das OLG Frankfurt wies in einem Berufungsverfahren die Klage einer Spielerin auf Schmerzensgeld und Schadenersatz zurück.


Eine Verpflichtung auf Schadenersatz besteht für den Verursacher im Handball nur, wenn gegen ihn eine Rote Karte mit einem Bericht der Schiedsrichter (Blaue Karte) verhängt wurde. Wird nur eine Rote Karte ohne Bericht verhängt, die sich nicht auf weitere Spielteilnahmen auswirkt, kommen etwaige Ersatzansprüche nicht in Betracht. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Wochenbeginn veröffentlichten Urteil.

In einem Jugendspiel war eine Spielerin beim Sprungwurf in den Torkreis mit der Torhüterin  zusammengestoßen. und hatte sich dabei einen Kreuzbandriss zugezogen. Die Schiedsrichter disqualifizierten die Torhüterin für das restliche Spiel mit der Roten Karte. Die        Spielerin hatte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geklagt, dem das Landgericht weitgehend stattgegeben hat. Das OLG wies in dem Berufungsverfahren die Klage nun ab.

 

Norbert Höhn

Quelle: Handballworld

 

zurück zur Übersicht


Top