Das Erweiterte Präsidium des Bayerischen Handball-Verbandes e.V. hat am 16. November 2019 nach Feststellung der Dringlichkeit die folgende Ordnungsänderung beschlossen (§ 40, 2 Satzung).
Finanzordnung
Anhang II zur Finanzordnung, Nr. 13 a)
Der Beitrag für den Unterhalt von Geschäftsstellen wird auf den Höchstbetrag von 300,00 € festgesetzt:
13) Beiträge für den Betrieb und den Unterhalt von Bezirksgeschäftsstellen sowie für Betrieb und Entwicklung des EDV-gestützten Spielbetriebs
a) Beiträge für den Betrieb und den Unterhalt von Bezirksgeschäftsstellen höchstens 150,00 € 300,00 € je Verein pro Kalenderjahr.
b) Wie bisher.
Diese Regelung tritt am 01.01.2020 in Kraft!
Dr. Markus Sikora
Vizepräsident