Amtliche Bekanntmachung des BHV

Das Erweiterte Präsidium des Bayerischen Handball-Verbandes e.V. hat am 16. November 2019 nach Feststellung der Dringlichkeit die folgende Ordnungsänderung beschlossen (§ 40, 2 Satzung).


 

Finanzordnung

 

Anhang II zur Finanzordnung, Nr. 13 a) 

Der Beitrag für den Unterhalt von Geschäftsstellen wird auf den Höchstbetrag von 300,00 € festgesetzt:

 

13)   Beiträge für den Betrieb und den Unterhalt von Bezirksgeschäftsstellen sowie für Betrieb und Entwicklung des EDV-gestützten Spielbetriebs

a)   Beiträge für den Betrieb und den Unterhalt von Bezirksgeschäftsstellen höchstens 150,00 € 300,00 € je Verein pro Kalenderjahr.

b)   Wie bisher.

 

Diese Regelung tritt am 01.01.2020 in Kraft!

 

Dr. Markus Sikora

Vizepräsident

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