Beschluss des Deutschen Handball-Bundes

Der Bundesrat des Deutschen Handball-Bundes e.V. (DHB) hat auf seiner Tagung am 20.10.2019 in Hamburg Änderungen zur Rechtsordnung beschlossen.


Beschluss des Bundesrates des Deutschen Handball-Bundes (DHB)

 

Der Bundesrates des Deutschen Handball-Bundes hat am 20.10.2019 folgende Ergänzungen zum § 17 Abs. der Rechtsordnung beschlossen. Diese Änderung ist mit der Amtlichen Bekanntmachung des DHB vom 22.10.2019 in Kraft getreten.

 

§ 17  Verfahren und Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte

 

(1)       Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller disqualifiziert und ihm anschließend die Blaue Karte gezeigt, ist er vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel (der Mannschaft, in der er fehlbar wurde) des laufenden Spieljahres gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. Die Disqualifikation mit Bericht (blaue Karte) muss im Spielprotokoll vermerkt werden, anderenfalls gilt die blaue Karte als nicht gezeigt. Die automatische Sperre nach diesem Absatz ist eine ausschließlich mannschafts- und spielbezogene Sperre, die nicht für die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt.

Die vorläufige automatische Sperre gilt auch, wenn nach einer bereits erfolgten Disqualifikation eine weitere Disqualifikation mit Zeigen der blauen Karte verhängt wird.

 

Damit ist eindeutig festgelegt, dass

(1)   eine blaue Karte nur wirksam wird, wenn diese im Spielprotokoll vermerkt ist. Damit ist der Streit beendet, ob eine blaue Karte auch dann wirksam wird, wenn diese zwar dem Spieler und den Offiziellen angezeigt wurde, aber im Spielprotokoll nicht vermerkt wurde.

 

(2)   auch nach einer bereits erfolgten Disqualifikation (rote Karte) bei weiteren Verfehlungen eine Disqualifikation mit Bericht (blaue Karte) verhängt werden kann.

 

 

Norbert Höhn

Rechtsausschuss

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