Erklärung zum $55 Festspielregel

Es folgt eine kurze Erklärung zum Festspielrecht §55, der für die kommende Saison abgeändert wurde. Im Folgenden wird die neue Regelung in einem kurzen Video und durch eine Erklärung dargestellt:


 

Zur Klarstellung des § 55, 1 hat der DHB den § 55 Abs. 1 der Spielordnung wie folgend interpretiert.

Eine Spielerin, ein Spieler…

  1. …ist für untere Mannschaften festgespielt, wenn er bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft teilgenommen hat (wobei bereits der Eintrag auf dem Spielerbogen als Teilnahme zählt). Der Zweitraum zwischen den aufeinanderfolgenden Spielen ist nicht begrenzt (kann also z.B. bei WM- und EM-Pausen auch mehr als 4 Wochen sein!).
  1. …die/der in der 1, Mannschaft festgespielt ist, kann für untere Mannschaften wieder teilnahmeberechtigt (frei) werden,

a) wenn sie/er an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der Mannschaft, in der sie/er festgespielt ist, ausgesetzt hat.

b) wenn zwischen dem letzten Spiel der 1. Mannschaft und dem nächst folgendem Spiel der 1. Mannschaft ein Zweitraum von 6 Wochen vergangen Wochen ist.

Merke:

  1. Beim Festspielen ist der Zeitraum zwischen den aufeinanderfolgenden Spielen nicht begrenzt.
  2. Beim Freiwerden gilt die 6-Wochen-Frist zwischen den aufeinanderfolgenden Spielen.
  3. Die von Heinz Winden 2017 erstellte „Anwendungshilfe zu § 55 SpO“ ist damit ungültig.
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