Wie oft darf ein Spieler in der ersten Mannschaft spielen, bevor er für Mannschaften die in Ligen weiter unten gesperrt ist? Diese Frage erscheint immer wieder, deshalb sind im heutigen Good to Know Anwendungshilfen mit Beispielen zum Festspielrecht zu finden. Zudem wurden vom DHB kleine Änderungen am §55 vorgenommen, die wir hier ebenfalls aufzeigen:

Hat ein Verein mehrere Mannschaften derselben Altersklasse wird das Spielrecht in den unteren Mannschaften wie folgt festgelegt:
- Wer in zwei aufeinanderfolgenden Meistersspielen der höheren Mannschaft spielt, ist für untere Mannschaften nicht spielberechtigt.
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Wer in höheren Mannschaften festgespielt ist, ist
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für untere Mannschaften wieder spielberechtigt, wenn er an zwei aufeinanderfolgenden Meisterspielen der höheren Mannschaft nicht teilgenommen hat. Die Nichtteilnahme am Spiel der höheren Mannschaft aufgrund einer Sperre wird angerechnet.
- wenn zwischen dem 1. Spiel und dem zweiten Spiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist. Der Tag an dem der Spieler für die höhere Mannschaft gespielt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
Der Begriff „zwei aufeinanderfolgende Spiele“ ist besonders wichtig.
Die Sonderregelung für die ersten Spiele der Hinrunde und die letzten Spiele der Rückrunde wurde ersatzlos gestrichen!
Ausnahmen zu § 55 Abs. 1 SpO:
- Für den Bereich des BHV gilt: Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie 21. Lebensjahr vollenden, nicht eingeschränkt, d.h. sie können sich in Erwachsenenmannschaften nicht Festspielen.
- Diese Regelung hebt nicht die Vorschrift des § 19 Abs. 2 SpO, nach der sie im Zweitverein nur in den fünfthöchsten Ligen sowie der §§ 69 und 70 auf, nach denen die Einsetzbarkeit nur auf die drei höchsten Ligen beschränkt ist.
- Die Einsatzbarkeit von Spieler bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie das 23.Lebenjahr vollenden, ist in den Bundesligen und der 3. Liga nicht eingeschränkt.
- Spielerinnen der Deutschen Jugendbundesliga der wA-Jugend (Abs. 4) werden durch den Einsatz in dieser Liga nicht in ihren Einsatzmöglichkeiten für andere Mannschaften eingeschränkt, d.h. sie können sich bei einem Einsatz in dieser Liga nicht Festspielen.
- Die Einschränkung des Spielrechts in Jugendmannschaften gilt nur in derselben Altersklasse, z.B. A-Jugend Bayerliga und A-Jugend-Bezirksoberliga. Nicht dagegen in unterschiedlichen Altersklassen, z.B. Oberliga A-Jugend und Oberliga B-Jugend.