Datenschutzbeauftragter im Verein

Gute Nachricht für die bayerischen Sportvereine: Die Benennungsobergrenze für Datenschutzbeauftragte wurde vom Deutschen Bundestag angepasst. Zukünftig muss erst dann ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich in Vereinen mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von per-sonenbezogenen Daten beschäftigen.


Insbesondere für einen großen Verband wie den BLSV mit über 4,6 Mio. Mitgliedschaften und rund 12.000 Vereinen ist das Thema Datenschutz von herausragender Bedeutung: Im Sportverein werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet – sei es bei der Aufnahme in den Verein, bei Ergebnissen von Wettkämpfen, bei Teilnehmer- oder Telefonlisten bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen oder Ehrungen auf einer Mitglieder-versammlung. In allen Fällen handelt es sich um personenbezogene Daten, die in besonderem Maß vor Missbrauch geschützt werden müssen.

Änderung der Benennungsgrenze für Datenschutzbeauftragte

Um den Datenschutz im Sportverein zu gewährleisten, wurde im letzten Jahr im Zuge der neuen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) ergänzend durch den Bundesgesetzgeber festgelegt, dass Vereine dann einen Datenschutzbeauftragten be-nennen müssen, wenn sich in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automa-tisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen. Dies hat in vielen Sportvereinen für Verunsicherung gesorgt.
In seiner Sitzung am 27. Juni 2019 hat der Deutsche Bundestag nun einem neuen Gesetzesentwurf zugestimmt. Danach müssen von Verantwortlichen oder Auftraggebern eine Datenschutzbeauftragte bzw. ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nun muss noch die Zustimmung des Bundesrates erfolgen, dann kann das Gesetz in Kraft treten.

BLSV-Präsident Jörg Ammon: Große Entlastung für das Ehrenamt
Ziel der Gesetzesänderung war vor allem eine Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie ehrenamtlich tätigen Vereine. Der BLSV unterstützt diese Entwicklung und hat in den letzten Wochen und Monaten in vielen Gesprächen mit dem Bayerischen Innenministerium, dem Landesamt für Datenschutz und mit dem DOSB darauf hingewirkt, die Personengrenze nach oben anzupassen.


BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Das Thema Datenschutz ist uns immens wichtig. Umso mehr freut es uns, dass unsere Gespräche erfolgreich waren und jetzt eine gute Lösung für die bayerischen Sportvereine gefunden wurde. Die neue Regelung ist eine große Entlastung für die ehrenamtliche Arbeit in unseren Sportvereinen und sie gibt Sicherheit, da nun wesentlich weniger Vereine einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestimmen müssen. Auch zukünftig wollen wir mit dem Thema Datenschutz verantwortungsbewusst umgehen und uns auf diesem Gebiet modern und zukunftsorientiert aufstellen.“

 

Bericht: BLSV

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