Good to Know - Wer darf was?

Die BHV-Reihe Good to know ist zurück mit guten Tipps für Vereine, Funktionäre, Spieler, Schiedsrichter und viele mehr. Im heutigen Teil empfehlen wir Euch einen Artikel des BLSV zum Thema Kassenwart und Vereinsvorstand – Wer darf was?


Was, wenn der Vorstand sich in die Aufgaben des Kassenwarts einmischen will? Darf der Kassenwart das erlauben oder muss er es sogar unter bestimmten Bedingungen? Wir haben uns die Zuständigkeiten genauer angesehen.

Jedes Vereinsmitglied hat seine Aufgaben und Rechte. Dennoch kommt man sich manchmal ins Gehege – besonders wenn’s ums Geld geht. Wo die Rechte des Kassenwarts enden und die des Vorstands beginnen, kann jedoch ganz unterschiedlich aussehen.

Was die Aufgaben des Kassenwarts sind und wozu er befugt ist, legen Sie mit Ihrer Vereinssatzung fest. Ebenso grenzen Sie darin ein, wie weit die Rechte des Vorstands reichen. Übertritt der eine die Grenzen des anderen, stellt sich die Frage, wer von den beiden letztlich am längeren Hebel sitzt. Und dabei kommt es darauf an, welche Position der Kassenwart im Verein einnimmt.

Kassenwart kann im Verein jeder sein, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Seine Position im Verein entscheidet jedoch die Satzung:

Der Kassenwart
Einen Kassenwart im Verein zu haben, ist keine Pflicht. Aber da kein Verein um die Buchführung für das Finanzamt und die Mitgliederversammlung herumkommt, haben die meisten einen. Oft heißt er Kassenwart, manchmal auch Schatzmeister oder Finanzvorstand. Die Mitgliederversammlung wählt ein fachkompetentes Mitglied des Vereins – am besten einen Buchhalter oder Steuerberater – und beruft ihn in das vertrauensvolle Amt. Von diesem Zeitpunkt an hat der Kassenwart das Hoheitsrecht über die Finanzen.
 
Der Vorstand
Jeder Verein, ob eingetragen oder nicht, hat die Pflicht, mindestens eine Person zum Vorstand zu wählen. Diese führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen, gerichtlich wie außergerichtlich. Die meisten Vereine stellen ihren Vorstand mindestens aus einem ersten und einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem Kassenwart zusammen.
 
Tipp: Zur Kontrolle des Kassenwarts ernennen manche Vereine auch Revisoren, denen der Kassenwart die Bücher in regelmäßigen Abständen – zumindest vor dem Jahresabschluss – zur Prüfung vorlegt und die sich gegenseitig beraten können.
 
So können sich Kassenwart und Vorstand absichern
Ist der Verein gut abgesichert, hat er eine Haftpflicht- und womöglich auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) abgeschlossen. Sie sichert die leitenden Vereinsorgane bei Schadensfällen ab. Sollte der Verein nicht versichert sein, ist für Kassenwart und Vorstand eine private Haftpflichtversicherung ratsam, die auch dann eintritt, wenn der Schaden bei der ehrenamtlichen Arbeit entstanden ist.
 
BLSV Empfehlung: Die D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung ist ein spezieller Haftungs-Schutz für Vereinsführung und Funktionäre. Denn als Vorstand eines eingetragenen Vereins haften Sie für Vermögensschäden unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch, d.h. auch für ein Verschulden Ihres Vorstandskollegen. Umso sinnvoller ist eine D&O-Versicherung, um Sie und den Verein bei möglichen Fehlern zu schützen.
 
Vorteile von D&O-Schutz mit Vermögensschadenhaftpflicht:
■ Vorstand und Geschäftsführer sind persönlich gegen Schadenersatzansprüche geschützt.
■ Alle Funktionsträger sind versichert, vom Vorstand über Abteilungsleiter bis zum Hausmeister.
■ Fehler in der Vereinsarbeit werden finanziell für den Verein/Verband und den Verantwortlichen aufgefangen.

 

Zum Bericht im Bayernsport: Nr. 13 (26. März 19) - dieser ist auch auf unserer Service-Seite unter Vereinstipps zu finden. 

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