Datenschutz im Sportverein mit neuer Rechtsgrundlage

Ab dem 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und gilt auch für Vereine.


Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben ist der Vereinsvorstand. Die DSGVO beinhaltet u.a. das "Recht auf Löschung" und das "Recht auf Datenübertragbarkeit", die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie die Dokumentationspflicht über den Umgang und die Verwendung personenbezogener Daten. 

Alle Neuerungen sind in dem BLSV-Artikel zusammengefasst. 

Für Nachfragen steht der Datenschutzbeauftragte des BLSV den Mitgliedsvereinen gerne zur Verfügung.

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