Einführung des elektronischen Spielausweises geplant

Neun Landesverbände - darunter auch der BHV - wollen bis zum Beginn der Spielzeit 2019/2020 die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Spielausweises schaffen. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wird an der Weiterentwicklung der Internetplattform nuLiga gearbeitet.


Andreas Heßelmann, als Referent für Entwicklung des Bayerischen Handball-Verbandes Mitarbeiter in der ARGE nuDatenautomaten, ist mit Vertretern der Landesverbände Brandenburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland, Sachsen und Sachsen-Anhalt an der konzeptionellen Entwicklung der Einführung des elektronischen Spielausweises beteiligt. Die Leitung der Arbeitsgruppe Passwesen obliegt Marlies Reusner, Geschäftsführerin des Handball-Verbandes Brandenburg.

„Mit den ersten Vorbereitungen hatten wir im Dezember vergangenen Jahres begonnen. Jetzt geht es an die Detailarbeiten. Am Ende ist das ein Projekt, an dem wir alle gemeinsam gewinnen.“ , so Heßelmann. Er spricht von einem „großen Durchbruch“ und von „frischen Ressourcen“, die die beteiligten Verbände mit Abschluss des Projektes freisetzen würden. „Wir sprechen nicht nur über die Einsparung von Portokosten. Wir schaffen Freiräume in der Administration, die wir gewinnbringend zur Weiterentwicklung unseres Sports einsetzen können.“

Nicht zuletzt die Vereine würden von der Einführung des elektronischen Spielausweises profitieren. Sie seien zwar auch in Zukunft verpflichtet, den Schiedsrichtern Sichtkontrollen zu ermöglichen, könnten aber zwischen einem Ausdruck der Spielberechtigung beziehungsweise einer elektronischen Passmappe wählen. „Die sie dann auf einem Notebook, Tablet oder Smartphone mitführen“, so Heßelmann.

Vereinfachungen erwartet der Student auch in der Antragstellung: „Die soll, bei Bedarf, zukünftig komplett online erfolgen können.“ Begleitdokumente wie ärztliche Bescheinigungen für Anträge auf Doppelspielrecht von Jugendspielern, etwa, könnten zukünftig digital eingereicht, in den Passstellen weiterverarbeitet und so lange, wie erforderlich, archiviert werden. „Die Nachweispflicht in den Vereinen würde damit entfallen – und damit die lästigen Aktenordner auf den Schreibtischen der Vereinsvorstände.“ oti

 

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