Achtung: Fehler beim Antrag auf Gastspielrecht zur Qualifikation! Aktualisierung des Pass-ABC!

Gravierender Fehler beim Antrag des Gastspielrechts in Kombination mit einem Vereinswechsel im Korridor vom 15.03 bis zum 15.05 bei Jugendspielern!


Liebe Sportfreunde,

nachdem es aktuell immer wieder Missverständnisse bei der Anwendung des Gastspielrechtes §19b (3) zur Qualifikation gibt, bitten wir Sie folgenden Fall zu beachten:

Wenn für einen Jugendspieler einen Wechsel im Wechselkorridor vom 15.03 bis zum 15.05 beantragt wird, kann ihm das Jugendspielrecht für den Verein, bei dem dieser Gastspieler werden soll erst zum 15.10. desselben Jahres erteilt werden (siehe §26 (2) der Spielordnung).

Ausnahme:

  • Der Spieler wechselt wegen eines Umzugs der Eltern, weil der abgebende Verein keine Mannschaft in der Altersklasse hat uvm., dann tritt §27 Wegfall der Wartefrist (siehe für alle Anwendungsmöglichkeiten in die Spielordnung) in Kraft und §26 (2) fällt weg.
  • Wechselt der Spieler vor oder nach dem Wechselkorridor, gilt nur eine 2-monatige Wartefrist.

Dies gilt so auch für die Beantragung von dem Gastspielrecht sowie für das Zweifachspielrecht nach §19 a & b, welches ab dem 01.07.2018 beantragt werden kann.

Wie sie sehen sind hier viele verschiedene Konstellationen möglich und es gilt die beste Möglichkeit zu finden. Daher haben wir unser Pass-ABC aktualisiert und hoffen, dass es ihnen bei ihren Nachforschungen im Passwesen weiterhilft.

Hier das Pass-ABC

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