SAG's - Sportarbeitsgemeinschaften

Informationen zu Sport nach 1

Unsere Sportart ist stark mit Veränderungsprozessen in den Schulen konfrontiert. Die Kinder verbringen immer mehr Zeit in der Schule (offene und gebundene Ganztagesklassen, G8).

Durch die langen Schulwege und den häuslichen Nacharbeiten ist es für viele nicht mehr möglich nachmittägliches oder in den frühen Abendstunden stattfindendes Training zu besuchen.

Durch die Einführung des Ganztages an den Schulen eröffnen sich aber weitere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein. Die Vereine müssen dorthin wo die Kinder sind, nämlich in die Schulen und Kooperationen mit diesen Schulen eingehen.

Dies wird vom Bayerischen Kultusministerium und des Bayerischen Landes-Sportverbandes ermöglicht und unterstützt.

Sport nach 1

Das Bindeglied zwischen dem Schulsport und dem Vereinssport

Dazu eine kurze Zusammenfassung. Ausführlich ist alles auf der Homepage der Laspo unter dem Menü: Sport in Schule und Verein oder in der dort zum Download bereitgestellten Broschüre: Sport nach 1 in Schule und Verein nachzulesen.

Was ist Sport nach 1?

Eine Kooperationsform bestehend aus zwei Säulen:

  • breitensportlich ausgerichtete Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) oder
  • leistungssportlich orientierte Stützpunkt

Den Partnern Schule und Verein bleibt die Form der Kooperation überlassen.

Pluspunkte für die Schüler/innen

  • freiwilliges Sportangebot
  • sinnvolle Freizeitgestaltung

Schüler können über das "Schnupperangebot" neue/andere Sportarten kennenlernen

Pluspunkte für den Verein

  • Gewinnung neuer Mitglieder
  • Talentsichtung und -förderun
  • zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale

Weitere Pluspunkte

  • Alle SAGs sind Schulveranstaltungen. Damit sind alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert.
  • Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht erforderlich, sollte aber mittel- bis langfristig auffreiwilliger Basis angestrebt werden.

Voraussetzungen

  • Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart
  • Mindestschülerzahl: 10
  • Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)

Einrichtung

  • Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden
  • die Bezuschussung ist an den Stichtag 15. Oktober gebunden.
  • Die Antragstellung erfolgt online.

SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag" eingegeben werden.

Sport-nach-1-Onlinesystem

Die gesamte Verwaltung der SAG-Verträge von der Antragsstellung bis zur statistischen Auswertung kann bequem von jedem PC mit Internetzugang ausgeführt werden. Zum Onlinesystem gelangt man über www.sportnach1.de

Wir müssen durch Flexibilisierung und Ausbau unserer Angebotspalette auf die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse reagieren.

Kontaktdaten

Kontaktdaten

Referentin Schulhandball Unterfranken

Gerlitta Brunner

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