Die 8 Bezirkssportgerichte (BSG) bilden die unterste Rechtsinstanz im BHV.
Übergeordnet sind das Verbandssportgericht (VSG) und als oberste Rechtsinstanz im BHV das Verbandsgericht (VG).
Das BSG Unterfranken ist originär für alle Verfahren und Einsprüche bei allen Straf- und Streitfällen der Ligen des Bezirkes Unterfranken zuständig. Außerdem für Einsprüche gegen Entscheidungen der Spielleitenden Stellen, der Verwaltungsorgane und der Geschäftsstelle des Bezirkes.
Als neutrales BSG wird es von den Spielleitenden Stellen und vom Vizepräsident Recht des BHV mit Verfahren und Einsprüchen der Landes- und Bayernligen, sowie den Bezirksübergreifenden Ligen der Jugend beauftragt. Diese zugewiesenen Verfahren nehmen immer mehr zu.
Zur Bewältigung der Aufgaben ist das BSG Unterfranken mit einem Vorsitzenden und 6 Beisitzern besetzt. Die einzelnen Verfahren werden durch den Vorsitzenden und zwei Beisitzern entschieden. Bei Eilverfahren darf der Vorsitzende allein ein schriftliches Urteil fällen. Außerdem darf er nicht form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel allein per schriftlichen Beschluss verwerfen.
Bei Verfahren hat die Bezirksspielleitung gegenüber dem BSG keine Weisungsbefugnis.
Das BSG untersteht aber organisatorisch der Aufsicht des Bezirksvorsitzenden.
Stefan Göbel | Vorsitzender | MHV 09 Schweinfurt |
Thomas Albert | Beisitzer | TG Höchberg |
Christoph Feulner | Beisitzer | HSC Bad Neustadt |
Michael Fries | Beisitzer | TV Etwashausen |
Kurt Semmler | Beisitzer | TG Kitzingen |
Frank Arheidt | Beisitzer | TV/DJK Hammelburg |