Michaela Moßmeier
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Die 8 Bezirkssportsportgerichte (BSG) bilden die unterste Rechtsinstanz im BHV. Übergeordnet sind das Verbandssportgericht (VSG) und als oberste Rechtsinstanz im BHV das Verbandsgericht (VG).
Das BSG Mittelfranken ist originär für alle Verfahren und Einsprüche bei allen Straf- und Streitfällen der Ligen des Bezirkes Mittelfranken zuständig. Außerdem für Einsprüche gegen Entscheidungen der Spielleitenden Stellen, der Verwaltungsorgane und der Geschäftsstelle des Bezirkes.
Als neutrales BSG wird es von den Spielleitenden Stellen und vom Vizepräsident Recht des BHV mit Verfahren und Einsprüchen der Landes- und Bayernligen sowie den Bezirksübergreifenden Ligen der Jugend beauftragt. Diese zugewiesenen Verfahren nehmen immer mehr zu.
Zur Bewältigung der Aufgaben ist das BSG Mittelfranken mit einem Vorsitzenden und 6 Beisitzern besetzt. Die einzelnen Verfahren werden durch den Vorsitzenden und zwei Beisitzer entschieden. Bei Eilverfahren darf der Vorsitzende allein ein schriftliches Urteil fällen. Außerdem darf er nicht form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel allein per schriftlichen Beschluss verwerfen.
Bei Verfahren hat die Bezirksspielleitung gegenüber dem BSG keine Weisungsbefugnis. Das BSG untersteht organisatorisch aber der Aufsicht des Bezirksvorsitzenden.
Das Bezirkssportgericht Mittelfranken setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Mitglied | Funktion | Verein |
Moßmeier, Michaela | Vorsitzende | ESV Flügelrad Nürnberg |
Barth, Heike | Beisitzerin | TSV Lichtenau |
Bund, Johann | Beisitzer | TSV 1846 Nürnberg |
Gröner, Marko | Beisitzer | TSV 2000 Rothenburg |
Nitschke, Gerhard | Beisitzer | ESV Flügelrad Nürnberg |
Nixdorf, Roland |
Beisitzer |
TSV Lichtenau |
Päch, Constantin | Beisitzer | TSV Johannis Nürnberg |